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P2P-Compliance: GoBD und ZUGFeRD im Zusammenspiel

Zwei Fragen entscheiden über die Compliance eines digitalen P2P-Prozesses: Wie wird aufbewahrt? Und in welchem Format wird ausgetauscht?

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GoBD ZUGFeRD

Ein digitalisierter P2P-Prozess muss zwei Compliance-Fragen gleichzeitig beantworten: Wie werden Rechnungen und Buchungsdaten ordnungsgemäß aufbewahrt — und in welchem Format werden Rechnungen künftig überhaupt ausgetauscht? Die erste Frage beantwortet die GoBD, die zweite Formate wie ZUGFeRD und XRechnung. Beide gehören zusammen — eine GoBD-konform archivierte Rechnung im falschen Format hilft ebenso wenig wie eine korrekt formatierte Rechnung ohne ordnungsgemäße Aufbewahrung.

GoBD — die Aufbewahrungsseite

Die GoBD regeln, wie digitale Buchführung und die zugehörigen Belege nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar aufzubewahren sind. Details dazu in unseren Artikeln zu den Grundprinzipien und zur konkreten Archivierung.

ZUGFeRD & Co. — die Formatseite

Mit der schrittweisen E-Rechnungspflicht wird zusätzlich relevant, in welchem strukturierten Format Rechnungen ausgestellt und empfangen werden. ZUGFeRD, XRechnung und Peppol BIS sind die gängigen Standards — welcher im Einzelfall passt, erklären wir im Formate-Artikel.

Wo beide Themen zusammenkommen

In der Praxis betreffen beide Themen denselben Beleg: Eine digital eingehende E-Rechnung im ZUGFeRD-Format muss anschließend GoBD-konform archiviert werden — unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar auffindbar. Wer sein P2P-System nur auf eines der beiden Themen hin ausrichtet, schafft Nacharbeit beim jeweils anderen. Beide Anforderungen gehören deshalb von Beginn an gemeinsam in die Prozessgestaltung.

Ist Ihr P2P-Prozess in beiden Punkten compliant?

Im unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Archivierung und Rechnungsformate gemeinsam für Ihr Unternehmen ein.

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